Reglement 2024

Pro Jahr finden in der Regel zwei Flohmärkte statt. Die Flohmärkte werden vom Verein Interessengemeinschaft Flohmarkt Liestal im Auftrag der Stadt Liestal durchgeführt.

Wochentag                   jeweils Samstags

Standort                         Amtshausgasse – Zeughausplatz - Kanonengasse

Beginn                         08:00 Uhr

Ende                             15:00 Uhr

Die Daten werden im ‘Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Liestal und unter www.liestal.ch veröffentlicht.

Kontaktadresse der IGF-Kommission:       

Verein Interessensgemeinschaft Flohmarkt Liestal

Tannenweg 12

4410 Liestal

igflohmarkt@bluewin.ch

Tel. 079 416 12 98

Teilnahme

Über die Teilnahme entscheidet die IGF-Kommission. Zugelassen ist im Allgemeinen jeder und jede. Politische und ideologische Werbungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der IG Flohmarkt Liestal erlaubt.

Anmeldung

  • Anmeldungen sind über die Webseite ww.flohmarkt -liestal.ch möglich.
  • Die Anmeldung ist über die Webseite bis 3 Tage im Voraus über das Anmeldeformular möglich
  • Die Verkaufsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
  • Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt schriftlich nach Bezahlung mit der Angabe des zugeteilten Standplatzes (Plan).
  • Für Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden konnten, wird eine Warteliste geführt.

Abmeldungen

Eine Abmeldung ist grundsätzlich nach bezahlten Gebühren nicht mehr Möglich. Bei einem Nichterscheinen am Flohmarkt ohne Abmeldung werden die Standgebühren sowie eine zusätzliche Gebühr von 15 Franken in Rechnung gestellt.

Über Ausnahmen dieser Regelungen bei besonderen Umständen entscheidet das IG Flohmarkt Team.

Das IG Flohmarkt Team behält sich vor, den Flohmarkt aufgrund widriger Wetterumstände oder sehr wenigen Anmeldungen bis spätestens Mittwoch vor dem Flohmarkt abzusagen. Bei einer Absage werden alle angemeldeten Teilnehmer persönlich benachrichtigt und bereits bezahlte Gebühren werden rückerstattet. Es wird jedoch keine finanzielle Erstattung aufgrund Verkaufsausfälle geben.

Platzierung

Der zugeteilte Standplatz ist verbindlich. Die Teilnehmer bringen Ihre eigenen Stände mit und sind für deren Aufbau und Abbau besorgt. Der Bezug des Standplatzes darf ab 6.30 Uhr erfolgen. Über Standplätze, die bis 08.00 Uhr nicht belegt worden sind, verfügt die IGF-Kommission.

Der Platz muss bis 16:00 Uhr geräumt sein, sämtlicher Abfall ist mitzunehmen!
Standgrösse und Preise

  • Pro Anmeldung wird eine Administrative Pauschale von 5 Franken erhoben.
  • Zusätzlich fallen pro Laufmeter 10 Franken an.
  • Für Parkplätze auf dem Gstadeckareal werden die Gebühren von 5 Franken an die Teilnehmer weiterverrechnet.
  • Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung vor dem Flohmarkt
  • Für „Partyzelte“ wird keine Gebühr erhoben. Partyzelte dürfen nur ohne Seitenplanen aufgestellt werden.
  • Es gibt einen speziellen Bereich, der für den Kinderflohmarkt reserviert ist. In diesem Bereich werden keine Gebühren erhoben, die Plätze stehen jedoch ausschliesslich Kinder zur Verfügung.

Parkplätze

Das IGF-Team bietet in Zusammenarbeit mit der Stadt Liestal Parkkarten auf dem Gstadeckparkplatz für  eine Tagespauschale von 5 Franken an.

Das Parkieren an anderen Parkplätzen geschieht auf eigenes Risiko der Standbetreiber. Das IGF-Team übernimmt keine Haftung für allfällige Unkosten beim Parkieren auf anderen Parkplätzen oder beim Parkieren ohne Parkkarte.

Zufahrten und Wegfahrt

Für das Ausladen sowie das Einladen der Verkaufsstände ist die Zufahrt erlaubt. Die Teilnehmer werden gebeten, sowohl das Aus- wie auch das Einladen kurz zu halten. Ab spätestens 08:00 sind keine Fahrzeuge mehr auf dem Platz erlaubt, mit Ausnahme der Fahrzeuge des IGF-Teams. Anderweitige Ausnahmen müssen vorgängig mit dem IGF-Team besprochen werden. Dieses entscheidet dann über Ausnahmen.

Allgemeines

  • Der Verkauf von Neuwahren, alkoholischen Getränken und Lebensmitteln ist untersagt, ebenso das Anbieten von einsatzfähigen Waffen oder Munition.
  • Mitgesendete Merkblätter in Bezug auf Verkehrsführung oder anderweitige Merkblätter müssen beachtet werden.
  • Es dürfen keine Auslagen oder Schaufenster von Geschäften zugestellt werden
  • Es wird ein gepflegtes Standbild erwartet – die IG Flohmarkt Liestal behält sich vor Standbetreiber auf Mangel diesbezüglich hinzuweisen und entsprechend Anpassungen zu fordern.
  • Es dürfen mit Ausnahme des Kinderflohmarktes keine Waren am Boden ausgelegt werden.

Liestal, im Mörz 2024

Verein Interessengemeinschaft

Flohmarkt Liestal